Bezüglich der Gesundenuntersuchungen besteht ein Vertrag mit allen Krankenkassen, sodaß diese direkt verrechnet werden können und daher keine Bezahlung notwendig ist.
Für alle anderen Kassenleistungen besteht kein Vertrag mit den Krankenkassen. Diese werden nach den empfohlenen Wahlarzttarifen der Ärztekammer abgerechnet. Da ich mir als Wahlarzt naturgemäß deutlich mehr Zeit für Sie nehme, als es einem Kassenarzt möglich wäre, liegen die Tarife zum Teil über den entsprechenden Kassentarifen.
Für die erbrachte Leistung bekommt der Patient eine Honorarnote, welche anschließend bei der jeweils zuständigen Krankenkasse eingereicht werden kann. Der Selbstbehalt ist je nach Leistung und Zeitaufwand unterschiedlich hoch, beträgt aber mindestens 20 %.
Keine Kostenerstattung:
Kosten werden nicht erstattet wenn der Patient im gleichen Abrechnungszeitraum (Quartal) bereits einen Arzt für Allgemeinmedizin aufgesucht hat. Ausnahmen sind Vertretungsfälle oder Übersiedelung der Patienten.
Private Tarife werden für alle Leistungen verrechnet, welche nicht im Tarifkatalog der Krankenkassen gelistet sind. Diese werden aber zum Teil von privaten ambulanten Zusatzversicherungen übernommen.
Für weitere Fragen bezüglich anfallender Kosten stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.